Expertise - IP Law

We have specialised in the areas of copyright law, trade mark law, design law and competition law for over 20 years. Our in-depth knowledge enables us to produce high-quality translations.

  • You can ensure your clients fully understand the potentially complex legal arguments involved
  • You will save time when reviewing the translated document
  • You will save your clients' time in the feedback/discussion phase

More info + example translations

Urgency

We understand that speed is often crucial, for example when obtaining injunctions, filing protective letters, responding to notifications etc. We have huge experience working to very tight deadlines.

  • We can begin work on draft versions (see "More Information" below)
  • We are available for evening/weekend work if the job requires it (urgency surcharge applies)
  • We utilise in-house resources and software to ensure consistency and minimise human error when producing speedy translations
Case studies

AI

In consultation with the client, we can use AI tools to help produce translations more quickly and at lower cost. This is especially useful in cases where perfect quality and style are less important than time or budget.

  • You receive a decent, read-along version that has been checked by a native speaker: good for letters, pleadings, judgments and more
  • Very short turnaround times are possible
  • You can benefit from substantial cost savings


More about AI

The Partners

Ailsby Ltd delivers the highest quality German-English-German translations in our field with the highest level of client service. Our clients value the in-depth specialist knowledge, efficiency and reliability we offer. Our translations reflect the quality of service you provide to your clients.

Adam Ailsby

Adam Ailsby

Director - Translations

Adam is responsible for ensuring the technical quality of our translations. This involves overseeing the entire process in detail. Huge importance is also placed on continuous research and learning, maintaining resources, and much more.

John Ailsby

John Ailsby

Director - Operations

Responsible for the smooth daily running of the business, John ensures the highest standards of service are provided. This involves managing client communication, job scheduling and resource management as well as all technical and accounting matters. John is also involved with translation quality control.

Contact us

We are trusted by major law firms, commercial right-holders and industry associations. Contact us to discuss your needs.

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Offices:

Belfast:
Ailsby Ltd, 698 Ravenhill Road, Belfast, BT6 0BZ

Boston:
Ailsby Ltd, The Golf Yard, Boston, Lincolnshire. PE21 0DP

Telephone:

From the UK: 07921 523376

From Germany: +44 (0) 7921 523376

More info + example translations

Our main areas of expertise are copyright law, trade mark law, design law and competition law. We occasionally translate patent law texts (primarily in litigation matters) where most of the technical terminology is supplied by the client. Within these areas, we routinely translate litigation pleadings, expert opinions, scholarly articles, contract documents and more.

LITIGATION
Pleadings, Decisions and More

We translate pleadings and decisions at all stages of proceedings from protective letters, applications for injunctive relief, court actions, appeals, further appeals to the German Federal Court of Justice and the German Federal Constitutional Court.

Types of case include:

Website blocking, trade mark protection of copyrighted characters, bestseller provisions, generics vs original medicines

Types of document include:

Cease and desist letters, coexistence agreements, settlement agreements, protective letters, applications for injunctive relief and responses to such applications, statements of claim and statements of defence, appeal briefs and response briefs, cross appeals, court judgments (indicative judgments, injunctions, grounds etc.), minutes of hearings, affidavits

Also, general memos, client reports/updates, strategy documents etc.

NON-LITIGATION

We translate a vast array of non-litigation documents.

Types of document include:

Trade mark/design applications, priority documents, licensing agreements, coexistence agreements, sales contracts, codes of conduct, commercial register extracts, certificates, power of attorney documents, scholarly articles, expert opinions on upcoming legislation, website content, terms and conditions, privacy policies, NDAs, talks, presentations

EXAMPLES OF WORK

Here are some links to 3 articles on the Kluwer Copyright Blog where I was responsible for the English version:

Case studies

Here are a few examples of urgent jobs completed recently.

EXPERT OPINION
40 pages; Quality = post-edited AI; 3 days + 1 for amends

Complex text, with cutting-edge legal arguments needed content translation. It was a late addition to an ongoing case, so time was critical. The AI output was of low quality and needed line-by-line polishing.

In a second step, amends to the German version needed adding to the translation with the relevant attorney author names shown in a redline version. Turnaround time for amends was less than 24 hours.

PROTECTIVE LETTER
8 pages; Quality = post-edited AI; received at 7 p.m., delivered translation at 10 p.m.

Such letters often have to be lodged at short notice, for example to protect a rightholder's ability to exhibit at a trade fair. In this case, we were able to produce a fairly standard text (TM infringement) in a few hours to allow the lawyers and their client to consult and finalise the German version.

AMENDED TERMS AND CONDITIONS
Last-minute revisions

Before the go-live of an online service, late changes had been made to the German terms and conditions. I received the request in the morning, translated the new sections immediately, my colleague proofread them and we delivered in the afternoon.

More about AI

About AI - a brief explainer

AI translation tools are clearly much better today than Google Translate was when I started in 2004. Back then, such a tool actually cost far more time than it saved.

Today, AI tools can save up to 50% of translation time and effort for the content translations I usually produce. Interestingly, they are actually more helpful where legal texts venture into technical areas (such as descriptions of how the internet work and how to block websites). However, most pleadings and especially articles, expert opinions and the like, will include some new arguments, new perspectives etc. which need translating almost from scratch.

Therefore, I use AI tools to improve speed and help lower costs for you (and for your client) but I have to check every single line. This is known as "post editing".

Sometimes, AI is very helpful and I can accept a sentence and move on quickly, sometimes AI is no help and I spend some time correcting and polishing the translated sentence.

I always bill on a “fairness” basis. If the AI is very helpful, less time is needed and costs are lower. If the AI is less helpful, more time is needed. Hence, I generally bill by the hour.

AI machines are best when they are tools for translators.

I have found that AI translations are much like those from a human beginner. In fact, the proofreading experience is remarkably similar. The quality is not “bad” but the text will contain some glaring errors and omissions that would make it harder for the reader to understand the information conveyed. In addition, an AI tool will also occasionally make up (hallucinate) information that is not even there in the original.

Errors/readability

Normally, a translation containing errors and awkward sentences would create a very unprofessional impression of your work. However, the new and attractive factor for clients is that these rough and ready translations are almost free of charge and instant.

You have to weigh up how much your image and reputation might be affected if the "translation" is too hard to read.

Summary

AI translations, especially produced for your clients/external people to read really do need to be proofread by someone who can understand the source text and the target text. The only question is: how thorough does the proofreading need to be?

If you want to save your clients time and headache when reading a text but not cause undue costs:

Of course you might consider doing this yourself but your time could be better invested elsewhere. Your clients will appreciate the lower hourly cost of "AI Post Editing" as opposed to "Attorney document review" on their bill!

terms

A copy of our terms and conditions in English is available on request.

I. Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens umfasst die Übersetzung  von  schriftlichen und mündlichen Texten (Dolmetschen), sonstige Sprachdienstleistungen sowie damit verwandte und verbundene Leistungen.

II. Geltungsbereich

  1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden / abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Mit der Erteilung des Auftrags wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

III. Vertragsabschluss /-durchführung

  1. Der Vertrag kommt entweder mit Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby zustande.
  2. Der Vertrag zwischen Herrn Adam Ailsby bzw. Herrn John Ailsby und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby oder durch Erfüllung des Auftrages durch Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby zustande.
  3. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Vom Auftraggeber mündliche erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby schriftlich bestätigt werden.
  5. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
  6. Besteht der Auftraggeber aus einer Personenmehrheit, so ist jede einzelne Person dieser Personenmehrheit zur Entgegennahme von rechtsgestaltenden Erklärungen bzw. Entgegennahme mit Erfüllungswirkung berechtigt.
  7. Vertragssprache ist deutsch.

IV. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat das Unternehmen rechtzeitig über die gewünschte Ausführungsform der Übersetzung zu unterrichten, insbesondere hat er Informationen zum Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzungen zu erteilen.
  2. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Unternehmen einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass das Unternehmen eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
  3. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Unternehmen bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung.
  4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung der Übersetzung, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
  5. Können Übersetzungsaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die Übersetzung dem Auftraggeber gleichwohl in Rechnung gestellt. Trifft das Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften Ausführung oder der Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
  6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrücklich vorherige Zustimmung des Unternehmens Recht oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
  7. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
  8. Für die Abnahme der Übersetzung gilt § 640 BGB. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Übersetzung nicht binnen 10 Werktagen ab Mitteilung des Unternehmens an den Auftraggeber über die vertragsgemäße Erstellung der Übersetzung abnimmt.

V. Leistungserbringung / Mitwirkung Dritter

  1. Das Unternehmen verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu wahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
  2. Bei elektronischer Übertragung der Übersetzungsleistungen verpflichtet sich das Unternehmen, alle typischerweise üblichen Vorkehrungen gegen Datenmissbrauch oder Viren zu treffen.
  3. Das Unternehmen behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
  4. Das Unternehmen ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Dritte heranzuziehen. Bei Heranziehung von Dritten hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 1. verpflichten.

VI. Gewährleistung / Haftung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe schriftlich zu reklamieren, wobei die fristgemäße Absendung der Anzeige durch den Auftraggeber für die Wahrung der Frist ausreichend ist. Der Auftraggeber, der Unternehmer ist, ist verpflichtet offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche ab Übergabe schriftlich zu reklamieren, wobei es für die Fristwahrung auf den Eingang der Anzeige bei dem Unternehmen ankommt. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Für nicht offensichtliche Mängel entspricht die Rügefrist der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  2. Bei Vorliegen eines Mangels ist das Unternehmen berechtigt, Nacherfüllung vorzunehmen. Erst wenn die Nacherfüllung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert ist oder seitens des Unternehmens trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht auf Selbstvornahme oder Mängelbeseitigung durch Dritte ist ausgeschlossen.
  3. Ein Mangel im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn allein die Darstellung der Übersetzung beanstandet wird.
  4. Sollten Mängel bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  5. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

VII. Haftung

  1. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer vom Unternehmen garantierten Beschaffenheit des Werkes. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.
  2. Ist der Auftraggeber Unternehmer ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. Der Anspruch ist der Höhe nach auf einen Betrag von 5.000,00 EUR pro Schadensfall begrenzt.
  3. Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden des Auftraggebers aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

VIII. Rücktrittsrecht

  1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Übersetzung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Übersetzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Trifft das Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
  2. Soweit der Vertragsschluss unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, verzichtet der Auftraggeber auf das ihm gegebenenfalls zustehende Widerrufsrecht für den Fall, dass das Unternehmen mit der Leistungserbringung bereits begonnen hat und der Auftraggeber hiervon verständigt wurde.

IX. Kündigung

  1. Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen.
  2. Hinsichtlich der Vergütung bei Vertragskündigung gilt die Regelung des § 649 BGB.

IX. Preise / Zahlungen

  1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein vom Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Das Unternehmen hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
  4. Das Unternehmen kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
  5. Das Unternehmen ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistungen zu erbringen.
  6. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Dem Unternehmen steht bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht an der Übersetzung zu.
  7. Kommt der Auftraggeber in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt entstehen Mahngebühren in Höhe von 10,00 EUR.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
  2. Für abgeschlossene Verträge und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht

XI. Sonstiges

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

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