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SPECIALIST GERMAN<>ENGLISH TRANSLATIONS
Quality
We have specialised in the areas of copyright law, trade mark law, design law and competition law since 2004. Our in-depth knowledge enables us to produce high-quality translations. This enables you to:
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Our main areas of expertise are copyright law, trade mark law and competition law. Within this we routinely translate pleadings at all stages of proceedings from applications for injunctive relief to judgments of the German Federal Constitutional Court.
April 2024 - Under construction - More information coming soon!
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terms
A copy of our terms and conditions in English is available on request.
I. Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst die Übersetzung von schriftlichen und mündlichen Texten (Dolmetschen), sonstige Sprachdienstleistungen sowie damit verwandte und verbundene Leistungen.
II. Geltungsbereich
- Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden / abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Mit der Erteilung des Auftrags wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
III. Vertragsabschluss /-durchführung
- Der Vertrag kommt entweder mit Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby zustande.
- Der Vertrag zwischen Herrn Adam Ailsby bzw. Herrn John Ailsby und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby oder durch Erfüllung des Auftrages durch Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby zustande.
- Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Vom Auftraggeber mündliche erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Herrn Adam Ailsby oder Herrn John Ailsby schriftlich bestätigt werden.
- Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
- Besteht der Auftraggeber aus einer Personenmehrheit, so ist jede einzelne Person dieser Personenmehrheit zur Entgegennahme von rechtsgestaltenden Erklärungen bzw. Entgegennahme mit Erfüllungswirkung berechtigt.
- Vertragssprache ist deutsch.
IV. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat das Unternehmen rechtzeitig über die gewünschte Ausführungsform der Übersetzung zu unterrichten, insbesondere hat er Informationen zum Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzungen zu erteilen.
- Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Unternehmen einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass das Unternehmen eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Unternehmen bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung.
- Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung der Übersetzung, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
- Können Übersetzungsaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die Übersetzung dem Auftraggeber gleichwohl in Rechnung gestellt. Trifft das Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften Ausführung oder der Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrücklich vorherige Zustimmung des Unternehmens Recht oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
- Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
- Für die Abnahme der Übersetzung gilt § 640 BGB. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Übersetzung nicht binnen 10 Werktagen ab Mitteilung des Unternehmens an den Auftraggeber über die vertragsgemäße Erstellung der Übersetzung abnimmt.
V. Leistungserbringung / Mitwirkung Dritter
- Das Unternehmen verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu wahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
- Bei elektronischer Übertragung der Übersetzungsleistungen verpflichtet sich das Unternehmen, alle typischerweise üblichen Vorkehrungen gegen Datenmissbrauch oder Viren zu treffen.
- Das Unternehmen behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
- Das Unternehmen ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Dritte heranzuziehen. Bei Heranziehung von Dritten hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 1. verpflichten.
VI. Gewährleistung / Haftung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe schriftlich zu reklamieren, wobei die fristgemäße Absendung der Anzeige durch den Auftraggeber für die Wahrung der Frist ausreichend ist. Der Auftraggeber, der Unternehmer ist, ist verpflichtet offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche ab Übergabe schriftlich zu reklamieren, wobei es für die Fristwahrung auf den Eingang der Anzeige bei dem Unternehmen ankommt. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Für nicht offensichtliche Mängel entspricht die Rügefrist der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- Bei Vorliegen eines Mangels ist das Unternehmen berechtigt, Nacherfüllung vorzunehmen. Erst wenn die Nacherfüllung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert ist oder seitens des Unternehmens trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht auf Selbstvornahme oder Mängelbeseitigung durch Dritte ist ausgeschlossen.
- Ein Mangel im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn allein die Darstellung der Übersetzung beanstandet wird.
- Sollten Mängel bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
VII. Haftung
- Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer vom Unternehmen garantierten Beschaffenheit des Werkes. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. Der Anspruch ist der Höhe nach auf einen Betrag von 5.000,00 EUR pro Schadensfall begrenzt.
- Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden des Auftraggebers aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
VIII. Rücktrittsrecht
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Übersetzung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Übersetzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Trifft das Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
- Soweit der Vertragsschluss unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, verzichtet der Auftraggeber auf das ihm gegebenenfalls zustehende Widerrufsrecht für den Fall, dass das Unternehmen mit der Leistungserbringung bereits begonnen hat und der Auftraggeber hiervon verständigt wurde.
IX. Kündigung
- Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen.
- Hinsichtlich der Vergütung bei Vertragskündigung gilt die Regelung des § 649 BGB.
IX. Preise / Zahlungen
- Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein vom Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Das Unternehmen hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
- Das Unternehmen kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
- Das Unternehmen ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistungen zu erbringen.
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Dem Unternehmen steht bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht an der Übersetzung zu.
- Kommt der Auftraggeber in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt entstehen Mahngebühren in Höhe von 10,00 EUR.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
- Für abgeschlossene Verträge und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht
XI. Sonstiges
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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